Entgegen allen Gerüchten ist nicht die GEMA der erste Ansprechpartner, wenn es um die Einholung von Musikrechten geht sondern der Lizenzinhaber der Musik - in der Regel ein Musikverlag. Die GEMA bietet hierzu eine Onlinedatenbank, in der unzählige Musiktitel, Komponisten und Textautoren gelistet sind. Und findet sich dort ein Titel nicht, gibt die Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin Auskunft.
Ist der richtige Musikverlag gefunden, muss vor der Verwendung der Musik im Film das Filmherstellungsrecht – auch Synchronisationsrecht genannt – eingeholt werden. Dafür setzt der Musikverlag einen Lizenzvertrag auf und erhebt je nach Musiktitel und der Länge, die im Film verwendet werden soll, eine Lizenzgebühr, die je nach Titel und Rechteumfang 200 E aber auch mal 2.000 E betragen kann.
Gerne vergessen wird ein zweites Recht, das schon bei der Fertigstellung des Filmes eingeholt werden muss: das Leistungsschutzrecht. Das wird in der Regel vom Hersteller einer Musik-CD – man spricht immer noch vom Schallplattenlabel – vergeben, der die Musik bestimmter KünstlerInnen ja erst öffentlich im Handel verfügbar macht. Wird die Musik aber nicht von einer CD eingespielt sondern eigenhändig nachgespielt, muss dieses Recht nicht erworben werden.
Abgesehen von den Kosten scheint alles recht einfach zu sein. Doch dem ist leider nicht so. Der Musikmarkt ist im Hinblick auf Lizenzen unüberschaubar in Häppchen und Unterhäppchen aufgeteilt und von vielfältigen Interessen geprägt, die die Rechteeinholung schnell schwierig oder gar unmöglich machen können. Da nützt dann auch der freundliche Sachbearbeiter des Musikverlages nichts, der ein engagiertes Filmprojekt gerne unterstützen würde, aber für 60 Sekunden Musik, fünf beteiligte Lizenzgeber um ihre Genehmigung bitten muss. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis mehr – und schon gibt es gar keine Lizenz.
Von vornherein die Hände gebunden sind einem Musikverlag, wenn Komponisten bestimmte Musikverwertungen ausgeschlossen haben oder Musik z. B. exklusiv vertraglich an einen Kinofilm gebunden ist. Da kann es passieren, dass eine Laientheatergruppe sogar kostenlos Musik für eine Aufführung verwenden darf, aber die Verwendung der Musik in der Filmdokumentation strikt untersagt wird.
Um dieser schwierigen Situation vor allem auch im Hinblick auf Nachwuchsproduktionen zu begegnen, hat die Musikbranche sogenannte production music libraries aufgebaut, über die vergleichsweise kostengünstig und mit sehr einfachen Lizenzierungsverfahren - denn die Musik ist precleared und alle Rechte kommen aus einer Hand – gute Musik bezogen werden kann. Die lassen sich mit Hilfe einer Suchmaschine im Internet sehr leicht finden. Getestet haben wir einmal das Repertoire der BMG Zomba, dem mit rund 350.000 Musiktiteln größten Anbieter der Welt. Nach der kostenlosen Registrierung kann man nach verschiedenen Genres und Instrumenten auf die Suche gehen, sich Titel online anhören und die downloaden, die geeignet erscheinen. Für die europaweite Nutzung zahlt man maximal 1,50 Euro pro Sekunde netto. Gemeinnützige Vereine bekommen den social tarif mit 0,80 Euro. Das qualitative Niveau der Musik ist professionell.
Wem das immer noch zu teuer ist, kann sich aus einem der zahlreichen Netlabels junger Komponisten mit einer common licence kostenlos Musik aus dem Internet holen. Nur die Suche ist dann aufwändiger, weil diese Musikszene nicht organisiert ist.
Und die GEMA? Die kommt erst zum Zuge, wenn es um die eigentliche Verwertung eines Filmes geht. Da zahlen Festivals und Kinos Gebühren für die Aufführungsrechte, Fernsehsender dergleichen für die Ausstrahlungsrechte und Produzenten von DVDs für die Vervielfältigungsrechte. Aber aufpassen! Wer die Filmherstellungsrechte bei der GEMA-Meldung nicht nachweist, setzt einen aufwändigen Rechercheapparat in Gang, der Monate dauern und die Veröffentlichung sehr verzögern kann.
Berndt Güntzel-Lingner

